Energiepass

Energieskala

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Laut Gesetzgeberbeschluss müssen in Zukunft alle Hausbesitzer Ihren Mietern oder Käufern den Gebäudeenergiepass / Energieausweis vorlegen können. Dieser soll Auskunft darüber geben, wie hoch der Energieverbrauch des Hauses ist.
Diese ist seit dem 01.07.2008 für Wohngebäude die bis 1965 erbaut wurden Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude muss der Energieausweis seit dem 01.01.2009 vorliegen.
Für Nichtwohngebäude wurde der Energieausweis erst zum 01.07.2009 Pflicht.

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